Question 1
Question
Die offene Selbstfinanzierung ist eine Form der Innen- oder Eigenfinanzierung.
Question 2
Question
Die Tätigkeitsvergütung muss vor der Ermittlung der Anteile der Gesellschaft am Restgewinn berücksichtigt werden.
Question 3
Question
Wenn Komplementäre Privatentnahmen tätigen, sind diese nach Ermittlung seines Gewinnanteils als bereits entnommener Gewinnanteil zu berücksichtigen.
Question 4
Question
Ob ein Kommanditist zu Selbstfinanzierung beiträgt, hängt nicht von der Verwendung seines Gewinnanteils ab.
Question 5
Question
Wird der Gewinnanteil eines Kommanditisten nicht ausgeschüttet, kann er bei entsprechender Vereinbarung entweder der KG als Darlehen zur Verfügung gestellt oder zur Erhöhung der Kommanditeinlage verwendet werden.
Question 6
Question
Wird der Gewinnanteil eines Kommanditisten der KG als Darlehen zur Verfügung gestellt, ändert sich die im Handelsregister eingetragene Haftsumme.
Question 7
Question
Ein Kommanditist hat ein Recht auf Privatentnahmen.
Question 8
Question
Ein Kommanditist hat Anspruch auf Auszahlung des ihm zustehenden Gewinns.
Question 9
Question
Der Kommanditist kann die Auszahlung des ihm zustehenden Gewinns nicht verlangen, wenn sein bereits geleisteter Kapitalanteil durch anzurechnende Verlustanteile unter die vereinbarte Einlage gesunken ist.
Question 10
Question
Wenn Gewinnanteile des Kommanditisten einbehalten und gegen seine fällige ausstehende Einlage aufgerechnet werden, handelt es sich um eine Selbstfinanzierung.
Question 11
Question
Wird der Gewinnanteil eines Komplementärs ausgeschüttet, entsteht ein Finanzierungseffekt.
Question 12
Question
Wird der Gewinnanteil des Komplementärs einbehalten, ist es eine Form der offenen Selbstfinanzierung.
Question 13
Question
Bei einem Kommanditisten kann es zu einer gesetzlich erzwungenen offenen Selbstfinanzierung kommen.