Created by anna.grillborzer0656
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Question | Answer |
"unterdrücken wahrer Tatsachen" 263 | - jedes Handeln, das - betreffenden Umstand der Kenntnis anderer Personen entzieht |
"rechtfertigende Pflichtenkollision" beim Unterlassensdelikt | - wenn dem Normadressaten mehrere Handlungspflichten auferlegt werden - er aber die eine nur auf Kosten der anderen erfüllen kann, also eine verletzen muss => Täter handelt nicht rw. wenn er die ranghöhere wählt, oder bei gleichrangigen Pflichten eine wählt |
"Schlägerei" iSd 227 | - Auseinandersetzung mit gegenseitigen KV - mehr als zwei aktive Teilnehmer - Auch der Angegriffene wird mitgezählt, kann aber wg. Notwehr straflos sein |
"Beteiligung an Schlägerei" 227 | jeder, der am Tatort anwesend ist - und in feindseliger Weise + physisch oder psychologisch (bloßes "Anfeuern") - an der Tätlichkeit teilnimmt |
"gewerbsmäßig" iSd 243 #3 stielt, wer ... | - durch wiederholte Tatbegehung - soll Einnahmequelle - von einigem Umfang - und gewisser Dauer geschaffen werden - rein subjektiv (!) |
"einsteigen" iSv 243 I #1 | - jedes Hineingelangen in +Gebäude oder +umschlossenen Raum - durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung - unter Überwindung der entsprechenden Schwierigkeiten und Hindernissen |
"umschlossener Raum" iSv 243 I #1 | - Raumgebilde - mindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt - mit Vorrichtungen, die Eindringen unbefugter abwehren sollen (- Überdachung nicht nötig, zB Hof, Friedhof etc.) |
"hilflos" 243 I #6 ist, ... | - wer zZt der Tat - außer Stande ist, sich - ohne Hilfe anderer - Gegen eine drohende Gefahr zu schützen (- bei 234 I #6 muss Hilfloser nicht Gewarsamsinhaber sein) |
"gemeingefährlich" iSv 211 | - Gefahr - für unbestimmte Anzahl von Personen |
"gemeine Gefahr" 243 I #6, 323c | - Zustand - bei dem die Möglichkeit eines erheblichen Schadens + an Leib + oder Leben + oder bedeutenden Sachwerten - für unbestimmt viele Personen - nahe liegt |
"Unterdrücken von Urkunden" iSv 274 I #1, ist ... | - jede Handlung - ohne Zueeignungsabsicht - durch die dem Beweisführungsberechtigten - die Benutzung des Beweismittels - dauernd oder zeitweise - entzogen / vorenthalten wird |
"einsperren" 239 | - jede objektive Verhinderung - des Verlassens eines Raumes - gegen oder ohne den Willen des Opfers |
"Gewalt" 240 | -physisch vermittelter Zwang - zur Überwindung eines + geeisteten oder + erwarteten Widerstandes (- Einverständnis des Opfers wirkt Tatbestandsausschließend) |
"wahre Tatsache entstellen" iSv 263 | - zur Irreführung + Gesamtbild verändert + oder Darstellung durch Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Einzelheiten verfälscht wird |
"heimtückisch" iSv 211 handelt, wer... | - Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers - bewusst - zur Tat ausnutzt |
"Irrtum" iSv 263 | - jede unrichtige, - der Wirklichkeit nicht entsprechende Vorstellung - über Tatsachen |
"körperliche Misshandlung" iSv 223 | - üble, unangemessene Behandlung, -körperliches Wohlbefinden muss mehr als unerheblich beeinträchtigt sein |
"Beschädigung" einer Urkunde, 274 I #1 | muss zu einer Beeeinträchtigung ihres Beweiswertes führen |
"Sachen" 242 | alle Körperlichen Gegenstände (90 BGB), gem 90a auch Tiere |
"Vernichten" von Urkunden iSd 274 I #1 | Vollständige Beseitigung der beweiserheblichen Substanz |
"vorspiegeln falscher Tatsachen" 263 | - ein in Wirklichkeit nicht vorliegender Umstand tatsächlicher Art - wirdeinem anderengegenüber als vorhanden oder gegeben vorgespielt |
"verborgenhalten im Raum" 243 I #1 | - jedes verstecken im Raum - sodass der eintretende arglos bleibt |
"Geschäftsräume" iSd 243 I #1 | - Räume, die - dauernd oder für gewisse Zeit - hauptsächlich zum Betrieb von Geschäften bestimmt sind |
"Angriff" 32 II | - jede menschliche Handlung - von der Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen droht |
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