Der Tarifvertrag

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Die Bedeutung von Tarifverträgen und die Rolle der Sozialpartner
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    Inhalt
    Der Tarifvertrag - Allgemeines  Funktionen + Pflichten  Tarifvertragsarten Tarifpartner Der Ablauf von Tarifverhandlungen Betriebsvereinbarungen

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    Der Tarifvertrag - Allgemeines
    schriftlicher Betrag zwischen den sog. Tarif- oder Sozialpartnern kollektiver Arbeitsvertrag - er legt gemeinsame Regelungen für ganze Gruppen von Arbeitnehmern und -gebern fest Grundlage des Tarifvertragswesens ist die garantierte Tarifautonomie regelt die Arbeitsverhältnisse und -bedingungen für alle unter seinen Geltungsbereich fallende Personen i.d.R. gilt ein Tarifvertrag für einen ganzen Wirtschaftszweig gilt nur innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets Tarifverträge können durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt werden  die Bestimmungen des Tarifvertrages stellen Mindestbedingungen dar; abweichende Regelungen sind nur zulässig, wenn die zugunsten des Arbeitnehmers vorgenommen werden (Günstigkeitsprinzip)

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    Funktionen + Pflichten
    Funktionen des Tarifvertrages: Schutzfunktion: Schutz des Arbeitnehmers vor dem Arbeitgeber Ordnungsfunktion: Vereinheitlichung der Regelungen für Arbeitsverträge Friedensfunktion: Sicherung der Friedenspflicht Pflichten der Mitglieder: Erfüllungspflicht: Die Mitglieder müssen die getroffenen Regelungen erfüllen Friedenspflicht: Während der Laufzeit des Vertrages sind keine Kampfmaßnahmen (z.B. Streik) zulässig Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Streik und Aussperrungen unterliegen dem obersten Gebot der Verhältnismäßigkeit

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    Tarifvertragsarten
    Manteltarifvertrag: regelt die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen wird meist für mehrere Jahre abgeschlossen, i.d.R. drei bis fünf Jahr enthält z.B. Bestimmungen über Arbeitszeit, Mehrarbeit, Sinn- und Feiertagsarbeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Auszubildende usw. Lohn- und Gehaltstarifvertrag bzw. Entgelttarifvertrag: regelt die Lohn-/Gehaltshöhe in den Lohn-/Gehaltsgruppen besteht aus dem Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten, dem Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und dem Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütung haben eine kürzere Laufzeit als der Manteltarifvertrag, i.d.R. ein Jahr Arbeitnehmer werden in Lohn- und Gehaltsgruppen eingeteilt, denen die entsprechenden Tarifgehälter zugeordnet werden EntgeltrahmenabkommenTarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen

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    Tarifpartner
    Tarifvertragsparteien sind die Sozialpartner Gewerkschaften als Vereinigungen der Arbeitnehmer (Bsp.: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände (Bsp.: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA) Aufgaben der Gewerkschaften: allgemein: Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen der Arbeitgeber Verbesserung der Arbeitsbedingungen Lohnsteigerungen Ausbau der staatlichen Sozialversicherung Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Führen von Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern Sicherung der Arbeitsplätze etc. Aufgaben der Arbeitgeberverbände: allgemein: Wahrnehmung der arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder Führen von Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften arbeitsrechtliche Beratung soziale Betriebsgestaltung etc.

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    Der Ablauf von Tarifverhandlungen
    Die Schlichtungskommission im Schlichtungsverfahren besteht i.d.R. aus der jeweils gleichen Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern plus einer neutralen Person.Urabstimmung Arbeitskampfmaßnahmen - mind. 75% der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer müssen dafür stimmenAussperrung: Kampfmittel der Arbeitgeber; planmäßige Ausschließung der Arbeitnehmer von der Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung; Arbeitsverhältnis wird nur unterbrochenweitere Urabstimmung Streik-Ende - mind. 25% der Gewerkschaftsmitglieder müssen zustimmen
    Caption: : Spielregeln für den Arbeitskampf

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    Betriebsvereinbarungen
    werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eines bestimmte Betriebes geschlossen müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen ergänzt die Bestimmungen des Tarifvertrages, darf ihnen allerdings nicht widersprechen regelt die Ordnung und einzelne Angelegenheiten des Betriebes Bsp.: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenregelungen, Betriebsordnung, Regelungen über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb (z.B. Rauchverbot)
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