Question | Answer |
1. Erklären sie Privatisierungsoptionen, stellen Sie vor- und nachteile heraus. | Bestrebungen zur Verselbstständigung von Verwaltungseinheiten in Form von Agenturen und oder Verlagerung von Aufgaben und teilaufgaben in die Zuständigkeit Privater Organisationsprivatisierung: Überführung aus behördlicher in privatrechtliche Organisationsformen und keine wirkliche Entledigung der Aufgabe Funktionale Privatisierung: Übertragung bestimmter Vollzugsaufgaben an Private. Z..b. Einsatz privater Sicherheitsdienste, Verantwortung und Aufgabenzuständigkeit bleibt bei Verwaltung Verfahrensprivatisierung: Übertragung bestimmter Verfahrensschritte, z.b. Prüfaufgaben an private. Materiell rechtliche Privatisierung: einzig echte Privatisierung. Staat, Kommune entziehen sich komplett und dauerhaft der vormals öffentlich wahrgenommenen Aufgabe |
Zuwendungen | Zuwendungen sind öffentliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung. Zuwendungen sind zur Erfüllung bestimmter im Einzelnen zu benennender Zwecke. Zuwendungen sollen nur gewährt werden, wenn die Zuwendungsgebende Verwaltung an der Erfüllung des Zuwendungszweckes öffentliches Interesse hat und wenn der Zweck ohne die Zuwendung nicht erfüllt oder teilweise nicht Erfüllt wird. Zuwendungen werden nur auf Antrag hin gewährt und zwar in der Regel für ein Haushalts- Jahr. Die Verwendung der Zuwendungsmittel ist nachzuweisen anhand einem rechnerischen Verwendungsnachweises und einem Sachbericht. |
Pflege- und Kostensätze | Im Unterschied zu den Zuwendungen werden mit Pflege- und Kostensätze, die für den einzelnen Klienten notwendigen Betreuungs- und Pflegekosten gedeckt. Zur Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit wird zwischen dem Einrichtungsträger und der zuständigen Sozialbehörde vor der erstmaligen Belegung eine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen. Sie besteht aus: 1. Leistungsvereinbarung 2. Vergütungsvereinbarung 3. Prüfungsvereinbarung |
Leistungsentgelte | Leistungsentgelte sind beispielsweise die Honorierung von Fachleistungsstunden. Das Entgelt ist fällig bei erbrachter Leistung (z.B. Betreuungsstunde). Die Berechnung der Stundensätze erfolgt etwa analog zur Pflegesatzberechnung. Die Leistungsqualität wird durch den behördlichen Auftraggeber kontrolliert. |
Das persönliche Budget | Das persönliche Budget ist hingegen ein betragsmäßig bestimmte, für einen definierten Hilfebedarf ausgezahlte Summe Geldes, die einem Leistungsberechtigten (z.B. behindertem Menschen) zur selbst bestimmten und selbst organisierten Deckung des Bedarfes zur Verfügung gestellt wird. Das persönliche Budget ist über §17 SGB IX implementiert. Die Geldleistung ersetzt die ansonsten übliche Sachleistung. Hinsichtlich der Verwendung sollen Zielvereinbarungen zwischen dem leistungsbezieher und dem Leistungsträger geschlossen werden. |
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