Strafrecht

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Wichtigste Definitionen für das Fach Strafrecht
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Question Answer
Verbrechen: Rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und darüber bedroht sind (Versuch eines Verbrechens stets strafbar §23 I)
Vergehen Rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (Versuch nur strafbar, wenn gesetzlich bestimmt)
Kausalität Äquivalenztheorie: Eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Objektive Zurechnung: Schließlich müsste sich A den Erfolg auch objektiv zurechnen lassen müssen, was dann der Fall ist, wenn er ein rechtlich relevantes Risiko geschaffen hat und sich das Risiko im konkreten Taterfolg realisiert hat.
Vorsatz : Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände
Dolus directus 1. Grades Täter hat die Tatbestandsverwirklichung als Ziel seines Verhaltens in seine Vorstellung aufgenommen
Dolus directus 2. Grades Täter sieht den Erfolg als sichere Folge seines Verhaltens voraus
Dolus eventualis : Täter hält den Erfolgseintritt für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf
Alleintäterschaft §25 I Fall 1: Täter ist, wer die Tat selbst begeht
Mittelbare Täterschaft Fall 2: Mittelbarer Täter ist, wer eine Straftat durch einen anderen begeht
Mittäterschaft §25 II: Mehrere begehen eine Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken
Gemeinsamer Tatentschluss Gegenseitiges Einverständnis, eine bestimme Tat arbeitsteilig als gleichberechtigte Partner durchzuführen
Mittäterexzess Einer der Mittäter überschreitet den im gemeinsamen Tatentschluss gesetzte Rahmen
Anstiftung §26: Vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu einer konkreten rechtswidrigen Straftat
Notwehr §32 1) Angriff 2) Gegenwärtig 3) Rechtswidrigkeit 1) Erforderlichkeit 2) Gebotenheit
Hausfriedensbruch §123 StGB Wohnung: Räumlichkeit zur Unterkunft von Menschen dient (auch vorrübergehend) Geschäftsraum: Räumlichkeit, die für gewisse Zeit oder dauernd gewerblich genutzt werden. Eindringen: Betreten gegen oder ohne Willen des Berechtigten mit mindestens einem Körperteil.
Körperliche Misshandlung jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung: Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen Zustands
Sache Körperlicher Gegenstand
Fremd Zumindest auch im Eigentum eines anderen stehend
Beweglich ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann
Wegnahme Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig eigenen Gewahrsams
Gewahrsam Tatsächliche willensgetragene Sachherrschaft
Bruch Aufhebung gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers
Gelockerter Gewahrsam Zwar nicht vor Ort aber im Besitz und Kenntnis über Standort des Gegenstandes, kann jederzeit drauf zugreifen
Zueignungsabsicht Absicht zumindest vorübergehender Aneignung plus Vorsatz dauernder Enteignung der Sache selbst oder des in der Sache verkörperten Sachwerts
Aneignung Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung
Enteignung Verdrängung des Eigentümers aus seiner Position
Einbrechen Gewaltsame, nicht notwendige substanzverletzende Öffnung einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung
Einsteigen Hineingelangen in einen Raum auf einem dafür nicht bestimmten Weg
Eindringen Hineingelangen mit zumindest einem Teil des Körpers
Schlüssel Instrument zum Betätigen von Schlössern
Falsch ist ein Schlüssel, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten nicht zur Öffnung des Schlosses bestimmt ist.
Werkzeug Instrument zur Einwirkung auf den Mechanismus eines Schlosses
Behältnis Raumgebilde zur Aufnahme von Sachen, das diese umschließt und nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Gewerbsmäßig : In der Absicht, sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen
Gefährliches Werkzeug Körperlicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit oder Art seiner Verwendung nach Vorstellung des Täters geeignet ist, erheblich Verletzungen herbeizuführen.
Waffe ist jeder Gegenstand, der seiner Bauart nach dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen beizubringen
Beisichführen Zu irgendeinem Zeitpunkt der Tat darauf Zugriff habe
Wohnung Räumlichkeit zur Unterkunft von Menschen dient auch vorübergehend
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