DBG Art. 40, Zeitliche Bemessung selbständig Erwerbende

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Fachausweis Rechnungswesen FRW Steuern, Unternehmungsbesteuerung (Karteikarten) Flashcards on DBG Art. 40, Zeitliche Bemessung selbständig Erwerbende, created by Daniel Kojan on 16/07/2019.
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Question Answer
Muss das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen? Selbständigerwerbende müssen ihr Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr ab- schliessen. Im Gegensatz zu den juristischen Personen stimmt in diesen Fällen die Steuerperiode nicht mit dem Geschäftsjahr überein.
Darf ein Geschäftsjahr mehr oder weniger als 12 Monate umfassen? Ja, es muss aber in jeder Steuerperiode eine Geschäftsabschluss erstellt werden. DBG Art 41
Wird das steuerbare Einkommen auf 12 Monate umgerechnet, wenn das Geschäftsjahr weniger als 12 Monate umfasst? Ja, aber nur wenn die Steuerpflicht auch nicht 12 Monate umfasst. (unterjährige Steuerpflicht)
Was versteht man unter einer unterjährigen Steuerpflicht? Eine unterjährige Steuerpflicht liegt vor, wenn eine Person nicht während der ganzen Steuerperiode in der Schweiz steuerpflichtig ist. (Zuzug und Wegzug Ausland)
Wie werden ausserordentliche Faktoren bei der Umrechnung für die Steuersatzbestimmung behandelt? Ausserordentliche Faktoren (Aufwendungen und Erträge) werden für die Satzbestimmung nie umgerechnet. Auch Verluste werden nie umgerechnet.
Wie ist vorzugehen, wenn ein Steuerpflichtiger keinen Geschäftsabschluss einreicht? Weil kein Geschäftsabschluss vorliegt muss für die Steuerperiode, in welcher die Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, eine Ermessensveranlagung des selbständigen Erwerbseinkommens vorgenommen werden.
Wie können Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden? Geschäftsverluste werden in erster Linie mit den übrigen Einkünften in der gleichen Periode verrechnet. Fehlt es an anderen Einkünften, dann können die Verluste später verrechnet werden (Verlustvortrag).
Innert welcher Frist können Verluste bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens berücksichtigt werden? Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
Unter welchen Voraussetzungen gilt eine erweiterte Verlustverrechnung? Im Falle einer echten Sanierung können die in früheren Geschäftsjahren entstandenen Verluste, die noch nicht mit Einkommen verrechnet werden konnten, ohne zeitliche Beschränkung abgezogen werden.
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