Created by Mister Normal
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Question | Answer |
Erkläre den Begriff Vertretungsmacht! | Rechtsmacht, im fremden Namen (mit Wirkung für den Vertretenen) handeln zu können |
Wie bezeichnet man die rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht? | Vollmacht |
Worauf beruht die Vertretungsmacht bei der gesetzlichen Vertretung? | Auf gesetzlicher Anordnung oder Richterspruch |
Wem kommt bei der organschaftlichen Vertretung Vertretungsmacht zu? | Organen einer juristischen Person |
Warum ist die Offenlegung eine Voraussetzung der Stellvertretung? | Das erklärt sich aus der Privatautonomie. Der Geschäftspartner hat das Recht und das Interesse zu wissen, mit wem er kontrahiert. |
Was ist Handeln unter fremdem Namen? | Dabei legt sich jemand beim Abschluss des Rechtsgeschäfts den Namen einer fremden Person zu und ruft den Eindruck hervor, diese Person zu sein. |
Was ist nötig, damit Handeln im fremden Namen vorliegt? | Beim "Handeln im fremden Namen" muss der Vertreter die Beziehung zum Vertretenen ggü dem Geschäftspartner klarstellen. |
Was ist ein "Geschäft für den, den es angeht"? | Das ist ein Geschäft, bei dem sich aus den Umständen ergibt, dass dem Dritten die Person des Vertragspartners egal sei, weshalb die fehlende Offenlegung nicht schadet und das Geschäft mit dem Machtgeber zustande kommt. |
Jemand handelt unter (!) fremdem Namen. Der angegebene Name hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Dritten (Allerweltsname). Was ist die Rechtsfolge? | Das Geschäft wirkt für den Handelnden |
Jemand handelt unter (!) fremdem Namen. Dem Dritten kommt es gerade auf die Person oder Eigenschaften des Namensträgers an. Was ist die Rechtsfolge? | Es wird Vollmachtrecht angewendet: Die Vereinbarung kommt mit dem Namensträger zustande, wenn die übrigen Voraussetzungen wirksamer Stellvertretung vorliegen, widrigenfalls ist der Handelnde als Scheinvertreter tätig. |
Nenne die Ausnahmen vom Offenlegungsgrundsatz! | - gesetzliche Ausnahme nach § 96 (Schlüsselgewalt) - "Geschäft, für den, den es angeht" |
Kann auch der beschränkt Geschäftsfähige vertreten (liegt zB bei Personen über sieben Jahren vor)? Warum? | Ja! Das ist damit zu rechtfertigen, dass die Wirkungen des Geschäfts beim Vertretenen und nicht beim Vertreter eintreten. |
Was ist, wenn der Machtgeber bei der Bevollmächtigung über die Geschäftsfähigkeit irrt? | Die Vollmachtserteilung ist dennoch wirksam |
Was ist, wenn bei der Vertretung einer Person der Vertreter nachträgliche seine Geschäftsfähigkeit verliert? | Es ist str, ob dann von einem Wegfall der Vollmacht auszugehen ist. Der gutgläubige Dritte wird aber in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der Vollmacht geschützt. In diesem Fall kommt der Vertrag wirksam zustande. |
In welchem Ausmaß kann der beschränkt Geschäftsfähige Vollmacht erteilen? | Er kann die Vollmacht nur für jene Geschäfte erteilen, die er selbst hätte abschließen können. |
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