Modul 2 Grundlagen im Planungsrecht

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A 1.1 Architektur Flashcards on Modul 2 Grundlagen im Planungsrecht, created by Dionys Rieder on 14/02/2018.
Dionys Rieder
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Beispiele für Öffentliche Belange: Planungsgrundsätze (7 Beispiele) - Nachhaltige städtebauliche Entwicklung (Soziales, Ökonomie, Ökologie) - Menschenwürdige Umwelt - Sozialgerechte Bodennutzung - Natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln - Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung - Orts- und Landschaftsblid - Vorrangige Innenentwicklung
Beispiele für Öffentliche Belange: Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen: (7 Beispiele) - Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse - Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen - Erhalt, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau vorhandener Ortsteile - Erhalt und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche - Mobilität der Bevölkerung - Belange des Umweltschutzes, einschl. Naturschutz und Landschaftspflege - Belange der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Versorgung mit Energie und Wasser
Öffentliche Belange: Planungsgrundsätze "Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz" (§+4 Beispiele) § 1a Abs. 1 und 2 BauGB - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden - Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, andere Maßnahmen zur Innenentwicklung - Begrenzung der Bodenversiegelung - Umnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald nur im notwendigen Umfang und Erfordernis einer Begrünung
NEU seit 2011: Öffentliche Belange/Planungsgrundsätze in §1a Abs. 5 BauGB: Klimaschutz durch gegenwirkende und ausgleichende Maßnahmen gerecht werden. Dabei berücksichtigen: Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB
Öffentliche Belange: weitere gesetzliche Vorgaben (3 Punkte) - Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne - § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (MImSchG) - Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Instrumente der Bauleitplanung: (4 Punkte) - Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) §5 BauGB - Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) §9 BauGB - Vorhaben- und Erschließungsplan §12 BauGB - Informelle städtebauliche Planungen §1 Abs.6 Nr11 BauGB
Typik des FNP (8 Punkte) - Vorbereitender Bauleitplan - Geltungsbereich ist grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet (§5 Abs1. Satz1 BauGB) - Darstellung der sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde ergebenden Art der Bodennutzung - Verwaltungsinterne Grundlage zur Entwicklung des Gemeindegebietes - Wo darf gebaut werden = 2dim Darst. - Nicht parzellenscharf, Maßstab 1:5000 - Immer genehmigungspflichtig - Rechtsnatur: Gemeinderatsbeschluss
Typik des Landschaftsplans: (6 Punkte) - Geltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet - Ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung - Eingebunden in die Rechtsvorschriften und das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne - Gleiche Rechtswirkung wie der Flächennutzungsplan - Darstellung der konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und der daraus abzuleitenden Maßnahmen - Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur und Wald- und Naturschutzflächen
Typik des FNP mit Landschaftsplan (4 Punkte) - Integration der Ergebnisse des Landschaftsplanungsprozesses in den FNP - Teilnahme des Landschaftsplans am Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans - Planwerk+Begründung mit Umweltbericht: >Transparenz für Bürger >keine 3 versch. Berichte für: Landschaftsplanung, FNP und Umweltbericht - Begründung wird in Planungsprozess zw. FNP- und Landschaftsplaner erstellt, ggf. + erforderliche Fachgutachten
Typik des BP (8 Punkte) -Verbindlicher Bauleitplan - Geltungsbereich ist ein genau festgelegter Teil des Gemeindegebietes - Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§8 Abs 1 BauGB) - Bebauungspläne sind aus dem FNP zu entwickeln - BP is für jeden Rechtsverbindlich - Parzellenscharf 1:1000 - Nicht genehmigungspflichtig, wenn er aus dem FNP entwickelt wurde - Rechtsnatur ist Satzung
Typik des Grünordnungsplans (7 Punkte) - Erhaltung von Grün-, Knick- und Baumbestand - Schutz Biotopen und hochwertigen Flächen - Minimierung der Negativwirkungen einer geplanten Bebauung - öffentliche Grünflächen zur Erholungsnutzung - Begrünung der Straßenräume - Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe
§ 5: Inhalt des FNP: (2 Punkte) Abs 1: beabsichtigte Entwicklung der Nutzung ist in den Grundzügen darzustellen Abs 2: insbesondere können zb. Nr 1-10 dargestellt werden: 1: Bauflächen 2: Flächen für überörtlichen Verkehr
Inhalte FNP: Darstellungen gem §5 BauGB: (6 Punkte) - Abs 2a: Möglichkeit der Zuordnung von Ausgleichsflächen zu erwarteten Eingriffsflächen - Abs 2b: Möglichkeit der Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne - Abs 3: sollen Flächen gekennzeichnet werden: Nr 1: besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten Nr 2: über Bergbau Nr 3: Böden mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen - Abs 4: Nachrichtliche Übernahme: denkmalgeschützte Ensembles und andere gesetzliche Vorschriften - Abs 4a: Nachrichtliche Übernahme von festgesetzten Überschwemmungsgebieten - Abs 5: Begründung bezüglich Ausgleichsflächen beifügen
BP: Inhalt der Satzung (3 Punkte) Kein Inhalt der Satzung (1 Punkt) -Festsetzungen (Rechtsverbindliche Regelungen) - Kennzeichnungen (Kenntlichmachen von Zuständen) - Nachrichtliche Übernahmen (Übernahme von Fremdplanungen und Denkmälern nach Landesrecht) ________________________________ -Begründung zum Bebauungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des BP, hat aber keinen Satzungscharakter
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