1.7

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1.7 Normierung und Kontrolle der Alltagswelt durch kirchliche und weltliche Obrigkeiten
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Neue Herausforderungen für die Ständegesellschaft ·         Jakob Fugger kauf Gebiet um Ulm à Adlige gelangen unter seine Lehnsherrschaft à Wehren sich, da Fugger vor Adligung ein Bürger gewesen war à 2-jähriger Konflikt bis zu Fuggers Anerkennung durch Adlige Familien ·         = Konflikte in Ständegesellschaft- durch Aufstieg reicher Bürgerfamilien - Reformation - Ausbruch des 30-jhr. Krieges wegen Konflikte zwischen Konfessionen ·         à Obrigkeit erlässt „Policeyordnungen“ Der Begriff der „guten Policey“ ·         =“Gute Ordnung“ à beschreibt obrigkeitlichen Bemühungen um Ordnung, Wohlfahrt, Sicherheit ·         „Ordnung schaffen, im öffentlichen Raum, zur Förderung des Gemeinwohls“ Funktion der Policeyordnung ·         Sollte ständische Gesellschaft stabilisieren ·         à Kontrolle des privaten/öffentlichen LebensBetroffen waren:-Ehe/Familie - Eigentum/Boden - Handel -Kirchgang/Frömmigkeit ·         Einschwören auf Ziele des Staates statt auf die der Kirche/Adels àEntstehung einer Untertanengesellschaft geprägt durch Sozialdisziplinierung (Verinnerlichung von Zwängen/Disziplinen)   ·         ABER: Bürger hatten Wunsch nach Ordnung !! à Beeinflussten Gesetzgebung Wirksamkeit der Policeyordnung ·         Aufsichts-, Anzeigepflicht wenn Verstöße gegen Polizey bekannt wurden ·         Kontrollmaßnahmen  (Einsatz von Dragonern (=Fußsoldaten zu Pferd ohne Rüstung)) ·         Aber auch Eigensinnigkeit vorallem der Landbevölkerung   Kirchen und Kirchenregiment des Landesherren ·         Religiöse Bekenntnis griff in alle Bereiche des Lebens ein (Calvinisten, Lutheraner..hassen sich!) ·         Trennung der zwei Reiche (Glaube und Politik) keine Spur!! ·          Abgrenzung konfessionell geprägter Gebiete voneinander: Konfessionalisierung (aber alle Christen!) ·         Menschen des selben Staates, Volkes, Landschaft wurden zu Feinden Frühmoderner Staat: ·         Stärkung der Landesherren (=Herren in Bundesländern) ·         Berufung auf Gottesgnadentum à Macht der Stände wurde eingegrenzt ·         Dezentralisierter und durchorganisierter Staat ·         Bürger jedoch nicht an politischen Sachen beteiligt

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