Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes

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    Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetz
    Als Sozialstaat wird ein Staat bezeichnet, dessen Handeln auf das Erreichen und die Sicherung von sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit ausgerichtet ist. Die Bundesrepublik Deutschland wird im Grundgesetzt definiert. Art. 20. 1GGDie Bundesrepublik Deutschlands ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Dessen Handlungsgrundlagen sind ebenfalls im Grundgesetz festgehalten und werden vor allem im Sozialgesetzbuch konkretisiert. Die verfassungsrechtlichen Grundsätze lassen sich in zwei Kategorien bündeln. Sozialstaatsprinzip: Art. 20. 1GG : Das Sozialstaatsprinzip wird aufgestellt , indem Deutschland als ein "demokratischet und sozialer  Bundesstaat" bezeichnet wird. Art. 28. 1GG : "Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundgesätzen des (...) sozialen Rechtsstaats im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen." dem Grundgesetz entsprechende Artikel in den jeweiligen Verfassungen der Bundesländer Soziale Grundwerte : Art.1 Abs.1 GG : Verpflichtung der Staatsgewalt auf die Achtung der Menschenwürde. Hieraus wird etwa die Pflicht zur Sicherung eines materiellen Existenzminimums (z.B. Grundversorgung) abgeleitet. Art.14.Abs.1,2GG: Sozialbindung des Eigentums. Dementsprechend hat sich der Gesetztgeber um die Wahrung bestimmter schutzwürdiger Interessen (z.B. der Mieter gegenüber ihren Vermietern) zu bemühen. Art.3GG: Die Gleichheitsgrundsätze schützen vor staatlicher Willkür. Gleichzeitig lässt sich hierdurch das Recht aller Staatsbürger ableiten, in entsprechenden Lebenssituationen die gleichen staatlichen Leistungen erhalten. Art..6GG : Festlegung des besonderen Schutzes der Familie, der Ehe, der Mutterschaft und unehelichen Kinder. Dieser wird etwa zur Begründung von speziellen Leistungen für Kinder (z.B. Kindergeld) oder von Schutzbestimmungen für Schwangere herangezogen.

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    Diese Grundlagen des Sozialstaats wurden immer wieder von Verfassungsrechtlern konkretisiert, sodass sich zwei konkrete Ziele des Sozialstaats herauskristalisiert haben: Sozialer Ausgleich: Der Staat hat die Pflicht zur Verringerung der Unterschiede zwischen sozial schwachen und sozial starken Personen.Hieraus ergibt sich z.B. ein progressives Steuersystem, das bei steigender Einkommenshöhe auch höhere Steuersätze vorschreibt. Der Staat soll diese Zahlungen nutzen, um schwache Gruppen gezielt zu fördern. So werden z.B. die Grundsicherung/Sozialhilfe und Kinder-sowie Elterngeld aus den Steuereinahmen finanziert.
    Soziale Sicherung : Die Existenzgrundlagen der Bürger sollen gesichert und gefördert werden. Hiermit sind konkrete Maßnahmen etwaim Bereich des Bildungs-(Zahlung von BaföG) und des Gesundheitswesens (z.B. Aufbau und Kontrolle eines Krankenversciherungssystems ) sowie in anderen Bereichen der Sozialpolitik (z.B. Arbeitszeitregelungen,Jugendschutzgesetze,Reglungen zur Einstellungen von behinderten Menschen ) verbunden.

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    Grundzüge des Systems sozialer Sicherung
    Dem Sozialstaatsprinzip folgend nimmt die soziale Sicherungen (gemeinsam mit der Arbeitsmarktpolitik) den größten Posten im Bundeshaushalt auf der Ausgabeseite ein. Prinzipien des sozialen Sicherungen : Solidaritätsprinzip: Grundsätzlich ist ein Bürger nicht für sich selbst verantwortlich, sondern alle Mitglieder der Solidargemeinschaft leisten Hilfe (Solidarität) , etwa indem alle in eine Sozialversicherung einzahlen. Subsidaritätsprinzip: Grundsätzlich soll der Einzelne bzw. die kleinste soziale Gruppe (Familie) Probleme eigenverantwortlich und selbstbestimmt lösen. Nur wo dies nicht möglich ist , ist die nächstgrößre Ebene / Gruppe zuständig. Soziales Netz: Der Sozialstaat hat ein System sozialpolitischer Maßnahmen eingerichtet, um im Falle einer Notsituation einen sozialen Absturz zu verhindern und den Betroffen "aufzufangen". Versicherungs-Versorgungs-und Fürsorgeprinzip: Typisch für den deutschen Sozialstaat ist, dass der größte teil der sozialen Sicherung über das Versicherungssystem geregelt wird. Die Kernaufgabe des Staates ist die Finanzierung aller Leistungen des sozialen Ausgleich, die dem Versorgungs- oder Fürsorgeprinzip unterliegen, doch auch die Sozialversicherungen erhalten teils erhebliche staatliche Zuschüsse.  

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    Sozialversicherung
    Die Abgaben fließen in unterschiedliche Versicherungszweige zur sozialen Sicherungen der Bevölkerung. Die Höhe der Abgaben und Leistungen ist dabei gesetzlich geregelt. Leistungen werden üblicherweise aus den Beiträgen desselben Jahres bestritten-ein Kapitalaufbau erfolgt somit nur kurzzeitig.

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    Sozialhilfe
    In Deutschland übernimmt Sozialhilfe die Funktion einer Grundsicherung: Wer etwa wegen einer Erwerbsunfähigkeit seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, erhält Unterstützung , um ein bestimmtes Existenzminimum zu garantieren. Dabei geht es nicht nur um ein physisches Überleben, sondern such um die Möglichkiet zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Sozialhilfe wird hauptsächlich in den folgenden Fällen geleistet. Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für Personen, die keine Rente erhalten und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben Grunsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vor allem für Personen, die etwa aufgrund von Krankheit dauerhaft erwerbsgemindert sind,d.h. weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein können Hilfe zur Gesundheit,d.h. Übernahme von Krankenkassenbeiträgen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege , d.h. Übernahme von Pflegekosten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen ,d.h. etwa Blindenhilfe oder Übernahme von Bestattungskosten Der sogenannte Regelbedarf,d.h.  die zur Sicherung des Existenzminimums notwendige Höhe der Sozialhilfe ist gesetzlich festgelegt. Er wird jährlich an die aktuellen Preise für notwendige Güter und Dienstleistungen sowie an die Entwicklung der Nettolöhne angepasst.

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    Arbeitslosengeld 2
     Personen, die werwerbsfähig sins, ihren Lebensunterhalt jedoch nicht selbst bestreiten können, ehalten als Sozialhilfe das Arbeitslosengeld 2 Diese Form der Grundsicherung wurde 2005 mit dem 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz4) eingeführt. man muss um dieses zu erhalten nicht arbeitslossein oder zuvor Arbeitslosengeld 1 erhalten haben. wird von den Agenturen für Arbeit (z.B. die Regelleistungen) und von kreisfreien Städten und kommunen (z.B. Kosten für Heizung und Unterkunft) getragen. Der Regelbedarf wird wie bei der Sozialhilfe jährlich neu festgelegt.

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    Sozialbudget
    unfasst finanzielle Kennziffern zu Sozialleitsungen, die ein Gesamtbild über die Zusammensetzung und Entwicklung der sozialstaatlichen Leistungen liefert. Bericht wird jährlich von der Bundesregierung erstellt. darin zeigt sich, dass die Ausgaben für soziale Leistungen durch den Auf- unf Ausbau  des Sozialstaats stetig zugenommen haben. Lag die Sozialleistungsquote (Sozialquote) -der Anteil der sozialen Leistungen am BIP - im Jahr 1960 noch bei nur 20,8 %, so hat scih dieser Wert im Jahr 2011 auf 31,0% erhöht. Die Sozialausgaben pro Kopf machen diesen Trend noch deutlicher: Kamen auf einen Einwohner in Deutschland im Jahr 1960 im Durchschnitt sozialen Leistungen in Höhen von (umgerechnet) 588€, so lagdieser Wert im Jahr 2011 bei 9379 €.

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    Finanzierung der Sozialleistungen
    Die vielfältigen Leistungen durch den Staat werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Hier ist eine Zweigliedrigkeit des Systems verbunden. Auf der Grundlage ihrer Einkommen aus Arbeit und Vermögen fianzieren Unternehmen und private Haushalte einerseits als Steuerzahler und andererseits als Beitragszahler das Sozialversicherungssystem . Von den Beiträgen bezahlen die Sozialversciherungskassen soziale Leistungen wie etwa Rente; von den Steuern  finanzieren die öffentlichen Haushalten Leistungen des sozialen Ausgleichs wie etwa die Sozialhilfe. Da jedoch etwa die Rentenversicherung nicht allein durch die Beiträge der sozialversciherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern getragen werden kann, leistet der Staat hierzu zum Teil erhebliche Zuschüsse.

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    Gerechtigkeitstheorien
    die praktische Ausgestaltung des Sozialstaats geht zurück auf theoretische Konzepte von Gerechtigkeit, denn sozialstaatliche  Gesetzgebung und Rechtsprechung beruft sich auf Gerechtigkeit als Norm des menschlichen Zusammenlebens. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, dass Interessen angemessen ausgeglichen sind und Ressourcen sowie Möglichkeiten zwischen Personen oder Gruppen "gerecht"verteilt sind. Dabei wird von verschiedenen Gleichheitsbegriffen ausgegangen. Absolute Gleichheit: (Egalitarismus) bedeutet, dass alle Bürger in jeder Hinsicht gleichgestellt sind. In der Bundesrepubik findet sich dieses demokratische Grundprinzip  etwa in Art. 3 Abs. 1GG : "Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich." Auch eine Differenzierung anhand von Abstammung , Sprache, Herkunft, Glauben oder poltischen Anschauung ist nicht erlaubt( Art.3Abs 3GG) . Eine absolute Gleichheit hinsichtlich der sozio-ökomomischen Situation der Bürger wird in einer Marktwirtschaft dagagen nicht angenommen : Im Gegenteil gelten hier Unterschiede in Fähigkeit, Leistung, Besitz etc. als "produktiv". Relative Gleichheit : (Verteilungsgleichheit) dagegen geht von einer vorhandenen Ungleichverteilung aus,die als legitim und sogar förderlich angesehen wird, wenn sie auf folgenden Kriterien basiert : Leistung: Ungleichheiten, die vor allem im Einkommen aufgrund individueller Mehrleistungen entstehen, gelten gerechtfertigt und als notwendig für das Funktionieren des Marktprozesses. Dabei werden allerdings Probleme der Leistungsmessung ( WIe wird der Anteil manueller oder mentaler Tätigkeit an einer Produktschöpfung /-entwicklung beziffert?) und der Leistungsbewertung (Welchen Wert hat eine bestimmte Leistung für die Gesellschaft ?) diskutiert. --> Daraus entsteht eine Situation , in der zwar diejenigen belohnt werden, die etwas leisten (was der Nachfrage am Markt entspricht), aber allen anderen von einer Versorgung ausgeschlossen sind. Bedarf : Die Verteilung der Einkommen gilt dann als gerecht, wenn sie den Bedürfnissen der Gesellschaftsmitglieder entspricht. Des Weiteren ermöglicht nur eine Ausstattung mit den wichtigsten Grundgütern-orientiert an einem gesellschaftlich definierten Grundbedarf(Regelbedarf) - den Menschen , ihre formalen Freiheiten  und Rechte (z.B. demokratische Teilhabe) wahrnehmen zu können. Kontovers diskutiert wird die Frage nach der Höhe des tatsächlichen Bedarf: Werden nur materielle oder auch kulturelle Bedürfnisse berücksichtigt ? Lässt sich überhaupt ein objektiver Bedarf ermitteln, wenn es um subjektive Bedürfnisse geht ?

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    Zwischen Bedarfs-und Leistungsgerechtigkeit besteht ein grundsätzlicher Konflikt. Da das Leistungsprinzip überwiegend in der sogenannten primären Einkommensverteilug angesiedelt ist, werden in einer sozialen Marktwirtschaft die hier entstehenden Ungleichheit entsprechend dem Bedarfsprinzip durch eine sekundäre Einkommensverteilung (z.B. das Steuersystem ) korriegiert. Die Ergebnisse des leistungsorientierten Marktprozesses werden also wieder neu verteilt bzw. ergänzt.

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    In Soziologie und Politik werden zudem häufig weitere Aspekte von Gerechtigkeit diskutiert oder eingfordert:Generationsgerechtigkeit :Dieser Begriff taucht etwa im Zusammenhang mit Umwelpolitik und Staatsvercshuldung immer wieder auf. Hierbei geht es um die Folgen des Handelns einer Generation für spätere Generationen. Doch auch folgende Fragen spielen bei der Herstellung von Gerechtigkeit zwischen den Generationen eine Rolle: Wie ist die Lebensleistung von Rentnern gegenüber den Bedürfnissen von Kindern bzw. der jungen Generation zu gewichten ? Wie iatmit Altersdiskriminierung bei der Jobsuche und mit Jugendarbeitslosigkeit umzugehen ?
    Chancengerechtigkeit/ Chancengleichheit: Das Verständnis von Gerechigkeit als einer Gleichheit der Startchancen geht über eine rein rechtliche Gleichstellung  hinaus. Da etwa durch Armut und Diskriminierung,d.h.  Ugleichbehandlung, in der Realität für viele Kinder von Anfang an nicht die gleiche Chancen etwa auf einen gut bezahlten Job bestehen, wird gefordert, die Startchancen benachteiligter Menschen zu verbessern. Dazu soll etwa gegen Diskriminierung vorgegangen werden oder Sprachförderung von Kleinkindern verstärkt werden.
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