Allgemeine Vertragslehre

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Flashcards on Allgemeine Vertragslehre, created by Fernando Vogt on 23/03/2015.
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Question Answer
Vertragsentstehung vier Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. Handlungsfähigkeit der Parteien 2. Übereinstimmenden gegenseitige Willensäußerung 3. Einhaltung der Formvorschriften 4. Einhaltung der Inhaltsvorschriften
1. Handlungsfähigkeit der Parteien natürliche Person: - Urteilsfähigkeit : Fähigkeit vernunftgemäß zu entscheiden und zu handeln (kein alter) - Volljährigkeit: vollendetes 18. Altersjahr Juristische Person: - müssen Verträge abschliessen können, durch Verwaltungsrat, GV
Spezialfall - natürliche Person - Jugendliche / Kinder: urteilsfähig aber nicht volljährig --> Zustimmung der Eltern Ohne Zustimmung der Eltern sind möglich: Panini Bilder kaufen ( 9 jähriger) Faustregel: Betragshöhe in Taschengeldhöhe
2. Übereinstimmung gegenseitige Willensäusserung auch Konsens, gegeben wenn auf Antrag der einen Partei die Annahme der anderen Partei erfolgt Angebot im Geschäft Welche Ware zu welchem Preis, Welche Wohnung zu welchem Zins? Nebenpunkte: nur wenn Partei es als Vertragsbestandteil verlangt
Wann und wie lange ist Vertrag verbindlich? verbindlich: durch Annahme eines Antrages ist der Vertrag entstanden - unbefristet: Antrag enthält keine Fristangaben unter Anwesenden: mündlich, Antrag nur während Gesprächs verbindlich unter Abwesenden: schriftlich, Mail bis 2-3 Tage , Post auch 7 tage Befristet: enthält Ablauffrist, Verbindlich nur bis Ablauf
unverbindlich Antrag ist mit speziellem Vermerk versehen: solange Vorrat, freibleibend, unverbindlich, Preislisten, Speisekarten, Katalogen, Internetangeboten, Zeitungsinseraten
Spezialfälle Auslage von Waren im Geschäft oder Schaufenster mit Preisanschrift --> verbindlich Ausnahme : Krasse, sonnenklare Fehlanschriften - Zusendung von Artikeln ohne Bestellung, gilt nicht als Antrag. Muss weder behalten noch zurückschicken offensichtlich: zurücksenden
3. Einhaltung der Formvorschriften OR 11: Verträge bedürfen ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine Solche vorschreibt
Vertragsformen mündlich schriftlich stillschweigend
mündlich Vertragsabschluss in einem Gespräch Zeitschriften Abo am Telefon
schriftlich Erstellung schriftlichen Vertragsdokumentes Wohnungsmiete mit schriftlichem Vertrag
stillschweigend Vertragsabschluss ohne Worte Kauf einer Cola aus dem Automaten
vier Formvorschriften einfache Schriftlichkeit qualifizierte Schriftlichkeit öffentliche Schriftlichkeit öffentliche Beurkundung Eintrag in ein öffentliches Register
einfache Schriftlichkeit Eigenhändige Unterschrift OR 266 Wohnungskündigung durch den Mieter
qualifizierte Schriftlichkeit Gesetz verlangt ausser Unterschrift zusätzlich: Vorgeschrieben Vertragsinhalte vorgeschrieben Formulare Vollständige Hand Schriftlichkeit Bsp. Lehrvertrag
öffentliche Beurkundung Überprüfung und Mit-Unterzeichnung durch Urkundsperson : Notar, Rechtsanwalt Bsp. Gründung einer AG
Eintrag in ein öffentliches Register Hauptinhalte müssen in einem öffentlichem Register eingetragen werden ( Handelsregister, Grundbuchamt) Gründung AG Hauskauf
Wenn die Formvorschriften nicht eingehalten werden bewirkt Nichtigkeit des Vertrages, Vertrag gilt als nicht entstanden
4. Die Einhaltung der Inhaltsvorschriften Grundsatz OR 19: Inhalt kann innerhalb der Schranken des Gesetztes beliebig festgestellt werden
unmöglicher Vertragsinhalt Vertrag hat eine Leistung zum Inhalt, die unmöglich zu erbringen ist Vertrag über Oldtimer, aber Garage ist eine Nacht davor schon abgebrannt
widerrechtlicher Vertragsinhalt Abmachung des Vertrages verstösst gegen zwingende Vorschriften des Gesetztes Abmachungen im Arbeitsvertrag, während der Ferien gegen Bezahlung weiterzuarbeiten
unsittlicher Vertragsinhalt Abmachung des Vertrages verstösst gegen das allg. Anstandsgefühl ( gegen Moral) sexuelle Hingabe gegen Geld
Mängel an Vertragsentstehung Wesentlicher Irrtum Partei hat sich bei Vertragsabschluss in einem Punkt geirrt: 1. Irrende seine Zustimmung zu einem anderen Vertrag gegeben 2. irrenden ganz andere Vertragsleistung gemeint 3. im Umfang der Lesitung, Höhe des Betrages geirrt 4. Irrende im Zeitpunkt des Abschlusses über Vertragsgrundlagen im Irrtum befunden
Beispiel wesentlicher Irrtum 1. Auto leasen --> Kaufvertrag unterschrieben 2. Lebensmittelhändler kauf 1000 Kg Strassensalz statt Speisesalz 3. Juwelier wollte nicht zu 1000 sondern 10 000 verkaufen 4. Käufer hat Bauland gekauft. Wegen Bergsturzgefahr ncith bebaubar
unwesentlichem Irrtum OR 24 Vertrag kann nicht angefochten werden Käufer kauft Bauland, wegen Ehekrise kann er es gar nicht brauchen
Übervorteilung Eine Partei geht auf eine klar nachteiligen Vertrag ein. offensichtliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bewusste Ausnützung von einer Notlage
Übervorteilung Beispiel Ehemann verkauft Oldtimer zu 5000. Diejenige Person verschwinden, Frau findet heraus das Marktwert 25'000 ist
Absichtliche Täuschung Eine Partei wird unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Vertragsabschluss verleitet Occasionshändler manipuliert km-Zähler
Furcherregung Partei geht nur wegen Androhung von Nachteilen auf den Vertrag ein. Droht mit Nacktfotos, verkauft Lisa ihrem Ex-Freund ihre geliebte Vespa
Rechtsfolge bei anfechtbaren Vertägen Partei kann Vertrag innert eines Jahres anfechten --> unverbindlich erklären
Vertragserfüllung Vertrag rechtsgültig entstanden ist, dann muss jede Partei die abgemachte Leistung erbringen Wichtig: Ort der Erfüllung Zeit der Erfüllung
Erfüllungsort Geldschulden : Wohnort des Gläubigers zu bezahlen Warenschulden - Speziesware dort übergeben, wo sie sich bei Vertragsabschluss befinden Gattungswaren ist am Wohnsitz des Schuldners zu übergeben
Merksatz Erfüllungsort Geldschulden sind Bringschulden Warenschulden sind Holschulden
Unterscheidung Speziesware / Gattungsware Speziesware einmalige Sache, nicht durch etw. andere ersetzbar Gattungsware Austauschbare Waren , in grossen Mengen Markstand--> Gattungsware wird zur Speziesware
Zeit der Erfüllung OR 75 wenn nicht spezielles abgemacht wurde, Erfüllung von beiden Parteien sofort und gleichzeitig bei Vertragsabschluss fällig --> Zug um Zug Geschäft Nichts abgemacht wurde --> Ware sofort bar bezahlen Warenversand gegen Rechnung , innert 30 Tagen Zahlungsfrist --> nicht gesetzlich vorgeschrieben
Muss Schuldner seine Leistung selber erbringen oder kann er sich durch jmd. anderen erbringen nur persönliche Leistung möglich : wenn bei Leistung auf Persönlichkeit ankommt, Kollegin der Lernende geht ans Openair--> kann sie nicht als Stellvertreter nehmen Leistung auch durch eine Drittperson möglich persönliche Erfüllung nicht notwendig , Ware durch Transportunternehmen abholen lassen
Gattungsware Vertragserfüllung Verkäufer kann wählen, welches Produkt er dem Käufer übergibt
Mängel der Vertragserfüllung Warenschuldner - Nicht Erfüllung: fehlende oder verspätet Lieferung ( Schadenersatzpflichtig) - Schlechte Erfüllung: Lieferung mangelhafter Ware ( Schadenersatzpflichtig) Geldschuldner Ausbleibende/ verspätet Zahlung 5% Verzugszins
Ab wann ist Schuldner in Verzug Ausgangslage kein festes Datum abgemacht --> Vorgehen -->Mahnung des Schuldner mit Fristsetzung Verzug --> Zeitpunkt der Mahnung Ein Verfalltag oder Stichtag abgemacht Vorgehen --> - Verzug --> mit Ablauf des Verfalltages
Ausgangslage kein festet Datum abgemacht Vorgehen: Schuldner in Verzug setzen +Frist für nachträgliche Leistung setzen Massnahmen: - auf Lieferung beharren + Schadenersatz - Verzicht auf Lieferung + Schadenersatz - Rücktritt vom Vertrag + Schadenersatz
Ausgangslage ein Verfalltag wurde abgemacht Vorgehen: Nachfrist setzen , wenn Ware zum Wiederverkauf --> Fixgeschäft, sofortiger Verzicht Massnahmen auf Lieferung beharren + Schadenersatz - Verzicht auf Lieferung + Schadenersatz - Rücktritt vom Vertrag + Schadenersatz
Ausgangslage Fixtag wurde abgemacht Verzicht auf Lieferung + Schadenersatz Rücktritt vom Vertrag +Schadenersatz
Verjährungsfristen 10 Jahre 5 Jahre 1 Jahr Unverjährbar
Definition Verjährung Gesetzlich festgelegte Frist nach deren Ablauf ein Gläubiger seine Forderung nicht mehr zwangsrechtlich eintreiben kann
Folge der Verjährung Schuldner kann nicht mehr zur Zahlung (Betreibung) gezwungen werden Zahlt er freiwillig, kann nicht mehr zurückgefordert werden
Gründe für Verjährungsfristen Rechtssicherheit: Schuldner soll nicht ewig im Ungewissen sein, ob Gläubiger irgendwann seine Forderung geltend macht
10 Jahre Grundsätzliche Verjährungsfrist Alles andere sind Ausnahmen
5 Jahre regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Kapitalzinsen , Mietzinsen Forderung aus alltäglichen Geschäften: Handwerker Lebensmittel Essen usw.
1 Jahr Ansprüche aus: unerlaubten Handlungen ungerechtfertigte Bereicherungen
unverjährbar HYpothekarkredite
Verjährungsfristen MERKE! zwingenden Vorschriften Beginnt bei Fälligkeit der Forderung Unterbrochen durch: Anerkennung der Forderung des Schuldners mit der Einleitung der Betreibung durch den Gläubiger
Sicherungsmittel der Vertragserfüllung Wenn sich eine Parteien nicht an die Abmachung hält, kommt dieses Sicherungsmittel zum Ersatz Realsicherheiten / Personalsicherheiten
Realsicherheiten Eine Sache haftet für die Vertragserfüllung - Kaution Retentionsrecht Eigentumsvorbehalt Faustpfand Grundpfand
Personalsicherheit eine Person haftet mit ihrem Vermögen für die Vertragserfüllung Konventionalstrafe Bürgschaft
Kaution Hinterlegung einer Garantiesumme max. drei Monatsmieten beim Mietvertrag
Rententionsrecht Rückbehalt eines Eigentums des Schuldners Zurückbehalt des reparierten Autos
Eigentumsvorbehalt Der Käufer wird erst Eigentümer der Kaufsache nach vollständiger Bezahlung der Kaufsache. Eintrag im Eigentumsvorbehaltregister Kunde bezahlt monatliche Rate für eine Sache, wenn ausfällt kann er Anlage zurücknehmen
Faustpfand eine verwertbare, bewegliche Sache wird dem Gläubiger als Sicherheit übergeben Kreditnehmer übergibt Schmuck der Bank als Sicherheit
Grundpfand eine unbewegliche Sache, Grundstück/Liegenschaft wir dem Gläubiger als Sicherheit verpfändet
Personalsicherheiten Konventionalstrafe: Im Voraus abgemachte Vertragsbusse, die bei Nichteinhaltung des Vertrages fällig wird Bürgschaft Eine Drittperson verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag zu leisten, falls der Vertragsschuldner zahlungsunfähig ist
Eigentum Eigentümer hat das vollständige Verfügungsrecht über die Sache --> darf es verschenken, vernichten, verändern
Besitzer Besitzer hat während des Besitzes die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Nur mit Einwilligung des Eigentümers über die Sache verfügen
Eigentum ohne Besitzer Vermieter eines Gegenstandes, einer Wohnung Leasinggeber eines Autos Verkäufer einer Sache mit Eigentumsvorbehalt
Besitz ohne Eigentum Mieter eines Gegenstandes, der Wohnung Leasingnehmer eines Autos Käufer einer Sache mit Eigentumsvorbehalt
Eigentum + Besitz Käufer einer Sache, sobald Kaufsache dem Käufer übergeben wurde
Weder Eigentum noch Besitz Käufer einer Sache, die noch nicht übergeben wurde
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