Block_4/4_Arbeitsgesetz_Systemkontrolle_Zertifizierung

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Flashcards on Block_4/4_Arbeitsgesetz_Systemkontrolle_Zertifizierung, created by Daniela Aeschlimann on 27/10/2017.
Daniela Aeschlimann
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Question Answer
die geltenden Grundsätze/Spielregeln  Schweigepflicht  Verhältnismässigkeit der Massnahmen  Rechtsgleiche und rechtskonforme Behandlung  Verbindlichkeit  Berufsethik − Gewissenhafte und fachlich korrekte Arbeitsausführung − Verantwortung gegenüber AN + AG wahrnehmen
wie eine Systemkontrolle vor Ort abläuft Terminvereinbarung Systemkontrolle vor Ort Umsetzungszeitraum Durchführungsverfahren
die Erkenntnisse der Suva aus den Systemkontrollen Ist/Soll Aufnahme (Protokoll) Stichproben am Arbeitsplatz Gesamtberuteilung schriftlich
das ASA-Vollzugskonzept
Ablauf Plangenehmigung
Ablauf Plangenehmigung mit Stellen
Inhalt einer Planvorlage kennen
Inhalt und Anwendung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) kennen Regelt die pflichtigen industriellen und aufgeführten nicht industriellen Betriebe Art 7 und 8
was ist bei Plangung zu berücksichtigen (Art. 6 ArG) + (Art. 82 UVG) Rechtssicherheit durch beschwerdeberechtigte Verfügung (Art. 50 bis 58 ArG) bei komplexeren Bauvorhaben Diskussion der ersten Entwürfe mit Arbeitsinspektor(inn)en,der Suva, weiteren Behörden und Fachstellen
Arbeitnehmerschutzgesetze Einrichtung und Umgestaltung eines PG pflichtigen Betriebes
Industrielle Betriebe
was sind nichtindustrielle, plangenehmigungspflichtige Betriebe a.Sägereien b.Entsorgungs-und Recyclingbetriebe (alt: Betriebe, die Abfallstoffe verwerten) c.chemisch-technischeProd.betriebe d.Steinsägewerke e.Betriebe, die Zementwaren herstellen f.Eisen-, Stahl-und Metallgiessereien g.Betriebe der Abwasserreinigung h.Eisenbiegereien i.Betriebe die Oberflächen behandeln, wie Verzinkereien, Härtereien, Galvanobetriebe und Anodisierwerke (alt: Verzinkereien) j.Betriebe der Holzimprägnierung, etc etc etc
Vorteile des PG -Verfahrens •präventives Mittel zur Reduktion von Gesundheits-schädigungen und Unfallgefahren sowie zur Verhütungvon Berufskrankheiten am Arbeitsplatz •erkennbare Mängel werden bei der Planung eliminiert •minimale Kostenfolgen (Pläne ändern statt Beton abbrechen)- •amtliches Verfahren mit Gebühren(kann parallel zur Baubewilligung laufen)
Verordnung 3 Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in allen dem Gesetz unterstehenden Betrieben für den Gesundheitsschutz zu treffen sind. 2 Nicht in den Bereich des Gesundheitsschutzes im Sinn dieser Verordnung fallen die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten nach Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes vom 20. März 1981.
Planvorlage in Bezug auf Elektrizität Für die Genehmigung der Planvorlage erhebt das ESTI, gestützt auf Art. 8 der Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (SR 734.24), eine Gebühr. Diese wird aufgrund der geschätzten Erstellungskosten berechnet
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